IM TRAUERFALL
______________

Slide

Bei einem Sterbefall zu Hause benachrichtigen Sie den nächst erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt, der dann die sogenannte Todesbescheinigung ausstellt.

Wenn dies erfolgt ist, können Sie uns jederzeit, an 365 Tagen im Jahr, anrufen und wir werden uns dann umgehend um alle notwendigen Maßnahmen kümmern. Wenn ein Trauerfall eintritt, erschwert der Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen meist klare Gedanken.

Gerade dann gibt es aber eine Unzahl von Formalitäten und Aufgaben zu erledigen. Hierbei stehen wir Ihnen unterstützend und beratend zur Seite. Wir sind mit allen Formalitäten einer Bestattung vertraut und können Sie davon entlasten.

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim kümmern sich die dort behandelnden Ärzte oder die Verwaltung darum, dass die Todesursache festgestellt und die notwendigen Papiere ausgestellt werden.

Welche Dokumente werden benötigt?

Für die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt verlangt der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes, welcher mit original Urkunden belegt wird. Je nach Personenstand werden folgende Dokumente benötigt:

Bei Ehepartnern
Heiratsurkunde

Bei Geschiedenen Ehen
Heiratsurkunde + Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)

Bei Ledigen Personen
Geburtsurkunde

Bei Verwitweten Personen
Heiratsurkunde + Sterbeurkunde vom Ehepartner

Die Personenstandsurkunden sind oft in einem Familienbuch oder Stammbuch zu finden. Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, können wir Ihnen bei der Beschaffung helfen.

Zu den oben genannten Personenstandsurkunden sind die weiteren Dokumente hilfreich:

• Personalausweis der Verstorbenen Person
• Rentennummer und Rententräger
• Mitgliedskarte der Krankenkasse
• Versicherungspolicen für evtl. Lebens- bzw. Sterbeversicherungen
• Grabdokumente für evtl. schon vorhandene • Familien-, oder Wahlgrabstätten

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.